FAQ & Glossar¶

Häufige Fragen¶
Ist die Datenanreicherung nach DSGVO erlaubt? Sobald natürliche Personen betroffen sind (z. B. ein benannter Geschäftsführer), ist die Anreicherung eine Verarbeitung personenbezogener Daten und braucht eine Rechtsgrundlage — im Vertrieb i. d. R. das berechtigte Interesse (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO) mit Informationspflicht nach Art. 14. Wolfstrail speichert dafür zu jedem Feld den Herkunftsnachweis.
Woher stammen die Daten? Ausschließlich öffentliche Quellen: Geodaten der Suche, Google Places (DE), Firmenwebsite (Impressum/Kontakt), Handelsregister, Bundesanzeiger, ein B2B-Datendienst und die EU-USt-IdNr.-Prüfung (VIES).
Was kostet eine Anreicherung? Ein Credit pro Firmendatensatz. Suche und Aktualisierung beobachteter Firmen sind kostenlos.
Warum fehlt bei manchen Firmen der Umsatz? Nur offengelegte Jahresabschlüsse enthalten Umsatz. Große Konzerne berichten ihn oft nur im Konzernabschluss; kleine Gesellschaften legen häufig nur eine Bilanz offen.
Kann ich einen Datensatz löschen? Ja, vollständig — inkl. Herkunftsnachweis, mit anonymem Protokolleintrag als Nachweis.
Glossar¶
| Begriff | Bedeutung |
|---|---|
| Workspace | Mandant; strikt getrennter Datenbereich |
| Lead | Adresse in der Vorstufe, noch nicht im CRM |
| Anreicherung | automatisches Ergänzen öffentlicher Firmendaten |
| Credit | Verrechnungseinheit; 1 = 1 angereicherter Datensatz |
| Beobachtung | regelmäßige Aktualitätsprüfung einer Firma |
| Zentraler Index | mandantenübergreifender Cache öffentlicher Fakten |
| Kanal-Gating | Freigabe je Kommunikationskanal (§ 7 UWG) |
| Pipeline / Phase | Vertriebsprozess und dessen Stufen |
| WZ-Code | amtlicher Branchenschlüssel |
| VIES | EU-Dienst zur USt-IdNr.-Prüfung |